Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den
weiterhin gültigen Beschluss vom 25.07.2018. Aufgrund einer mittlerweile
durchgeführten Vorabbemessung wurde ein Regenrückhaltebecken innerhalb der
Ausgleichsflächen (nördlich des eigentlichen Plangebietes) mit flachen
naturnahen Böschungen in die Planungen übernommen. Der erforderliche Antrag auf
die wasserrechtliche Erlaubnis wird zu gegebener Zeit entsprechend beantragt.