Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt, soweit kein Baugenehmigungsverfahren notwendig ist. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Landratsamt Bamberg als Untere Bauaufsichtsbehörde.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt, soweit kein Baugenehmigungsverfahren notwendig ist. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Landratsamt Bamberg als Untere Bauaufsichtsbehörde.