Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt, soweit kein Baugenehmigungsverfahren notwendig ist. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Landratsamt Bamberg als Untere Bauaufsichtsbehörde.