Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Hinweis bzgl. der ausschließlichen Verwendung von autochthonem Saatgut für extensives Grünland wird in den Verbindlichen Festsetzungen sowie in der Begründung zum Bebauungsplan redaktionell ergänzt.

 

Für die geplante Streuobstwiese wird in der Begründung sowie im Planteil bereits auf die Verwendung hochstämmiger Obstgehölze verwiesen. Weitere Ergänzungen sind daher nicht erforderlich. Der Hinweis zur Abstimmung mit der Kreisfachberatung für Gartenbau und Landschaftspflege (Herrn Hoff) wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Hinweis bzgl. der Grünland- bzw. Wiesen-/Weidennutzung (jährlich 5-20% aus der Nutzung nehmen), der Schnitthöhe (mind. 8 cm) und des zu verwendenden Mähwerks (Messermähwerk, Kreiselmähwerk ist unzulässig) wird in der Begründung zum Bebauungsplan redaktionell ergänzt.

 

Des Weiteren verweist der Gemeinderat auf die weiterhin gültigen Beschlüsse vom 25.07.2018.