Beschluss:
In § 23 Abs. 2 Satz 1 wird der Sitzungstag und die Uhrzeit wie folgt festgelegt:
Die Sitzungen finden im Regelfall am Mittwoch statt; sie beginnen regelmäßig um 18.00 Uhr.
Beschluss:
In § 23 Abs. 2 Satz 1 wird der Sitzungstag und die Uhrzeit wie folgt festgelegt:
Die Sitzungen finden im Regelfall am Mittwoch statt; sie beginnen regelmäßig um 18.00 Uhr.