Beschluss:
Zu den einzelnen Aufgabenbereichen des Ersten
Bürgermeisters sind die in § 13 der Geschäftsordnung 2020/26 vorgeschlagenen
Wertgrenzen anzusetzen.
Beschluss:
Zu den einzelnen Aufgabenbereichen des Ersten
Bürgermeisters sind die in § 13 der Geschäftsordnung 2020/26 vorgeschlagenen
Wertgrenzen anzusetzen.