Beschluss:
Die Sitze in den Ausschüssen werden nach dem
Verfahren Hare-Niemeyer verteilt. Haben
Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf
einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der
Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder
Wählergruppen abgegebenen Stimmen. Bei Beteiligung einer Ausschussgemeinschaft
entscheidet das Los.
Für jedes Ausschussmitglied werden für den
Fall seiner Verhinderung ein erster und ein zweiter Stellvertreter namentlich
bestellt.