Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Memmelsdorf beschließt, dass gemäß § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Amtsperiode 2020/2026 ein zweiter und ein dritter Bürgermeister festgelegt werden. Diese sind Ehrenbeamte der Gemeinde (Art. 53 KWBG).