Beschluss:
Der Gemeinderat Memmelsdorf beschließt, dass gemäß § 5 der Satzung zur
Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Amtsperiode
2020/2026 ein zweiter und ein dritter Bürgermeister festgelegt werden. Diese
sind Ehrenbeamte der Gemeinde (Art. 53 KWBG).