Beschluss: mehrere Beschlüsse

Beschluss 1:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Memmelsdorf

für das

Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Memmelsdorf folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                14.148.000,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                    7.540.000,00 €

ab.


2. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke Memmelsdorf für das Haushaltsjahr 2020 wird
im Erfolgsplan                       in den Erträgen auf                                              2.317.565,10 €
                                               in den Aufwendungen auf                                   2.438.548,92 €
                                                                                                                               - 120.983,82 €
und
im Vermögensplan               mit Einnahmen                                                     2.145.880,91 €
                                               mit Ausgaben                                                       2.145.880,91 €
festgesetzt.

§ 2

 

1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Gemeinde wird auf 0 € festgesetzt.

 

2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Gemeindewerke wird auf 1.280.000 € festgesetzt.

 

§ 3

 

1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.840.000 Euro festgesetzt.

 

2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Eigenbetriebs Gemeindewerke werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.         Grundsteuer

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                 300 v. H.

b)      für die Grundstücke (B)                                                                             320 v. H.

 

2.         Gewerbesteuer                                                                                                    320 v. H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nachfolgend festgesetzt:
1. für den Haushalt der Gemeinde Memmelsdorf                                            1.500.000 €
2. für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke mit                  350.000 €

§ 6

 

Der Stellenplan der Gemeinde wird in der Fassung der Anlage neu gefasst.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

 

 

Memmelsdorf, den

Gemeinde Memmelsdorf

 

Gerd Schneider

Erster Bürgermeister

 

Einstimmig beschlossen

Ja 20  Nein 0 

 

 

Beschluss 2:

 

Der Finanzplan der Gemeinde Memmelsdorf wird in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt:

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

2021

14.134.000 €

3.330.000 €

2022

14.134.000 €

3.280.000 €

2023

14.234.000 €

2.800.000 €

 

Einstimmig beschlossen

Ja 20  Nein 0 

 

 

Beschluss 3:

 

Der Finanzplan der Gemeindewerke Memmelsdorf wird in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt:

 

2021

2.693.000 €

2022

2.227.000 €

2023

1.867.000 €

2024

1.472.000 €

 

Einstimmig beschlossen

Ja 20  Nein 0