Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Antrag des Musikvereins wird als eine Fördermaßnahme behandelt. Dem Musikverein Memmelsdorf wird für die genannten Maßnahmen ein Zuschuss aus dem Kulturetat i. H. v. 1.500,00 EUR gewährt.