Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenzen, Dachneigung und Kniestock werden befürwortet.

Über die erforderliche Abweichung von den Vorschriften der BayBO in Bezug auf die Abstandsflächen (Nordseite der Garage) entscheidet das Landratsamt Bamberg als Untere Bauaufsichtsbehörde.