Beschluss:
Die Gemeinde Memmelsdorf beschließt die nachfolgende Satzung:
Satzung der Gemeinde Memmelsdorf
zur förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebiets
„Ortsmitte
Memmelsdorf“
Aufgrund des § 142 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Gemeinde Memmelsdorf folgende Satzung
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets
Das Gebiet „Ortsmitte Memmelsdorf“ wird als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Die Sanierung soll bis 2035 durchgeführt sein.
§ 2
Bestimmung des Geltungsbereichs
Die Umgrenzung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Memmelsdorf“ ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 3
Verfahren
Die Sanierung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt, die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB sind ausgeschlossen. Ebenso wird die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB ausgeschlossen.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ vom 28.04.1995 außer Kraft.
Memmelsdorf, 27.11.2019 _________________________
Gerd Schneider
Erster Bürgermeister