Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Memmelsdorf beschließt die nachfolgende Satzung:

 

 

Satzung der Gemeinde Memmelsdorf

zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets

„Ortsmitte Memmelsdorf“

 

Aufgrund des § 142 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Gemeinde Memmelsdorf folgende Satzung

 

 

§ 1

 

Festlegung des Sanierungsgebiets

 

Das Gebiet „Ortsmitte Memmelsdorf“ wird als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Die Sanierung soll bis 2035 durchgeführt sein.

 

 

§ 2

 

Bestimmung des Geltungsbereichs

 

Die Umgrenzung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Memmelsdorf“ ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

 

§ 3

 

Verfahren

 

Die Sanierung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt, die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB sind ausgeschlossen. Ebenso wird die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB ausgeschlossen.

 

 

§ 4

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ vom 28.04.1995 außer Kraft.

 

 

 

Memmelsdorf, 27.11.2019                                                              _________________________

                                                                                                        Gerd Schneider

                                                                                                        Erster Bürgermeister