Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Maßnahme des SV Memmelsdorf wird als förderfähige Maßnahme nach der geltende Investitionsrichtlinie der Gemeinde Memmelsdorf bewertet.

 

Die Gemeinde Memmelsdorf gewährt zur Maßnahme einen kommunalen Zuschuss von 10 % der als förderfähig anzuerkennenden Kosten.