Beschluss:
Die Maßnahme des SV Memmelsdorf wird als förderfähige Maßnahme nach der geltende Investitionsrichtlinie der Gemeinde Memmelsdorf bewertet.
Die Gemeinde Memmelsdorf gewährt zur Maßnahme einen kommunalen Zuschuss von 10 % der als förderfähig anzuerkennenden Kosten.