Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

Hinweis: Bei der erwähnten Stellungnahme vom 26.10.2018 handelt es sich nicht um eine offiziell im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens abgegebene Stellungnahme, sondern um die Antwort der Bayernwerke auf eine Anfrage des von der Gemeinde beauftragten Planungsbüros Höhnen & Partner, die im Rahmen der Rahmen der Grundlagenermittlung an die Bayernwerke gestellt wurde, um deren Belange bereits zum Zeitpunkt der ersten konzeptionellen Planungsüberlegungen berücksichtigen zu können.

 

Wie die Bayernwerk Netz GmbH mit Schreiben vom 26.10.2018 mitteilte, besteht mit der Planung Einverständnis, sofern der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der im Umfeld des Plangebietes vorhandenen Anlagen der Bayernwerke sichergestellt sind. Insbesondere die in der Straße „Am Weingarten“ verlaufende, bestehende Gasleitung ist hier von Belang. Die Gemeinde wird auf diese Anlagen sowohl im Rahmen der Ausführungsplanung als auch im Rahmen der Bauausführung Rücksicht nehmen. Auch die im Schreiben vom 26.10.2018 erwähnten Vorgaben zur Ausführung von Gehölzpflanzungen in Leitungsnähe sind berücksichtigt (s. hierzu Ausführungen in der Planbegründung Kap. 11.5.1 „Allgemeine Hinweise“).