Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass gegen das Bauleitplanverfahren keine Einwände bestehen. In den Planunterlagen wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Planstraße A durch Müllfahrzeuge nicht angefahren werden wird. Vergleichbare Situationen befinden sich im Übrigen im direkten baulichen Umfeld des Plangebietes. Mit einer Breite von 6,15 m ist auf der Planstraße sogar ein Begegnungsverkehr von Pkw und Lkw möglich. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass im Notfall auch Rettungsfahrzeuge problemlos in die Planstraße A einfahren können, dann jedoch rückwärts wieder auf die Straße Weingarten zurückstoßen müssen, sofern beispielsweise ein Löscheinsatz nicht direkt ausgehend von der Straße Am Weingarten erfolgen kann. Aufgrund der getroffenen Festsetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist gewährleistet, dass Parken im Bereich der Planstraße A nur in dann ggf. besonders gekennzeichneten Flächen (ansonsten nicht) zulässig ist (s. hierzu Ausführungen in Kap.11.4 „Verkehrsflächen“). Einen ungelösten Konflikt auch unter diesem Aspekt kann die Gemeinde daher nicht erkennen. Auf einen solchen Konflikt wurde die Gemeinde auch nicht durch den Kreisbrandrat hingewiesen, der am Verfahren beteiligt wurde und eine Stellungnahme abgegeben hat.