Beschluss:
Der
Gemeinderat Memmelsdorf beschließt, den Kalkulationszeitraum für die aktuelle
Kalkulationsperiode gem. Art. 8 Abs. 6 KAG um ein halbes Jahr bis zum
30.06.2024 zu verlängern.
Beschluss:
Der
Gemeinderat Memmelsdorf beschließt, den Kalkulationszeitraum für die aktuelle
Kalkulationsperiode gem. Art. 8 Abs. 6 KAG um ein halbes Jahr bis zum
30.06.2024 zu verlängern.