Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die die vorgeschlagenen Anpassungen an und beschließt folgende Satzungsänderung:
1. Änderung der Satzung für die
öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
der Gemeinde Memmelsdorf
(Wasserabgabesatzung - WAS -)
vom 13.12.2023
Aufgrund von Art. 23
und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO)
erlässt die Gemeinde Memmelsdorf folgende
Änderungssatzung:
§ 1
Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Memmelsdorf – WAS – vom 17.12.2020 (Amtsblatt der Gemeinde Memmelsdorf Nr. 51 vom 18.12.2020) in der derzeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs.4 Satz 2 erhält folgende Neufassung:
Die Gemeinde kann ferner das
Anschluss- und Benutzungsrecht ausschließen oder einschränken, soweit nicht die
Bereitstellung von Wasser in Trinkwasserqualität erforderlich ist.
§ 13 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Neufassung:
Der
Grundstückseigentümer und die Benutzer haben den Beauftragten der Gemeinde, die
sich auf Verlangen auszuweisen haben, zu angemessener Tageszeit den Zutritt zu
allen der Wasserversorgung dienenden Einrichtungen zu gestatten, soweit dies
zur Nachschau der Wasserleitungen, zum Ablesen und zum Wechseln der
Wasserzähler, zum Erstellen von Grundstücksflächen- und Geschossflächenaufmaßen
und zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung und die von der Gemeinde
auferlegten Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, erforderlich ist.
§ 15 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Neufassung:
Dies gilt nicht, soweit und solange die Gemeinde durch höhere Gewalt, durch Betriebsstörungen, bestehenden oder drohenden Wassermangel oder sonstige technische oder wirtschaftliche Umstände, deren Beseitigung ihr nicht zumutbar ist, an der Wasserversorgung gehindert ist.
§ 19a wird ersatzlos gestrichen.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.