Beschluss:
Den Musik- und Gesangvereinen wird auf Antrag, der jährlich neu zu stellen ist, ein Zuschuss zu den staatlich anerkannten Dirigent/innen und Chorleiter/innen-Stunden als jährlicher Pauschalbetrag für jede/n Leiter/n in Höhe von 200 € ausgezahlt. Die staatliche Anerkennung und eine Auflistung der Übungsstunden sind der Gemeinde vorzulegen.