Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Im Bereich der Bushaltestelle „Memmelsdorf Markt“ sind durch Bodennägel Stellplätze gekennzeichnet. Gem. Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO darf bis zu 15 m vor und hinter einem Haltestellenschild (Vz.Nr. 224) nicht geparkt werden.

Daher werden die dort angebrachten Bodennägel entfernt.

Eine entsprechende Haltverbotsbeschilderung ist nicht notwendig.