Sitzung: 13.09.2023 BUA/008/2023
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Im Bereich der Bushaltestelle „Memmelsdorf Markt“ sind durch Bodennägel Stellplätze gekennzeichnet. Gem. Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO darf bis zu 15 m vor und hinter einem Haltestellenschild (Vz.Nr. 224) nicht geparkt werden.
Daher werden die dort angebrachten Bodennägel entfernt.
Eine entsprechende Haltverbotsbeschilderung ist nicht notwendig.