Sitzung: 28.06.2023 GR/007/2023
Beschluss 1:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Memmelsdorf
für
das
Haushaltsjahr
2023
Aufgrund
des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Memmelsdorf folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
21.114.400,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.832.100,00
Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der
Gemeinde wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
4.932.600 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 3.500.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Der
Stellenplan der Gemeinde wird entsprechend der Anlage gefasst.
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Memmelsdorf,
den
Gemeinde
Memmelsdorf
Gerd
Schneider
Erster
Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Memmelsdorf
(Hebesatzsatzung) vom 17.12.2020 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 370
v. H.
b) für die Grundstücke (B) 370
v. H.
2.
Gewerbesteuer 370
v. H.
Ja
21 Nein 0
Einstimmig
beschlossen
Beschluss 2:
Gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist über den Finanzplan ein gesonderter Beschluss zu erlassen. Der Finanzplan besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sowie des Vermögenshaushaltes für die nächsten drei Jahre, die dem Haushaltsjahr folgen.
Der Finanzplan der Gemeinde Memmelsdorf wird in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt:
|
Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
2024 |
20.980.000 € |
7.884.000 € |
2025 |
21.503.000 € |
8.935.000 € |
2026 |
21.391.000 € |
4.985.000 € |
Ja
20 Nein 1
Mehrheitlich
beschlossen