Beschluss 1:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Memmelsdorf

für das

Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Memmelsdorf folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                                                         21.114.400,00 Euro

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                                                                 7.832.100,00 Euro

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Gemeinde wird auf 0 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.932.600 Euro festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.500.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Stellenplan der Gemeinde wird entsprechend der Anlage gefasst.

 

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Memmelsdorf, den

Gemeinde Memmelsdorf

 

 

 

Gerd Schneider

Erster Bürgermeister

 

 

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Memmelsdorf (Hebesatzsatzung) vom 17.12.2020 wie folgt festgesetzt:

 

1.              Grundsteuer

a)         für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                                       370 v. H.

b)        für die Grundstücke (B)                                                                                                              370 v. H.

 

2.              Gewerbesteuer                                                                                                                                          370 v. H.

 

Ja 21  Nein 0 

Einstimmig beschlossen

 

 

Beschluss 2:

 

Gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist über den Finanzplan ein gesonderter Beschluss zu erlassen. Der Finanzplan besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sowie des Vermögenshaushaltes für die nächsten drei Jahre, die dem Haushaltsjahr folgen.

 

Der Finanzplan der Gemeinde Memmelsdorf wird in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt:

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

2024

20.980.000 €

7.884.000 €

2025

21.503.000 €

8.935.000 €

2026

21.391.000 €

4.985.000 €

 

Ja 20  Nein 1 

Mehrheitlich beschlossen