Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Aus gemeindlicher Sicht bestehen keine Einwendungen gegen die Überschreitung der maximalen Länge der Grenzbebauung nach BayBO. Über die Zulässigkeit der Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung entscheidet das Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde.