Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Gesamtvorhaben wird insbesondere aus folgenden Gründen nicht erteilt:

-          Überschreitung der GRZ von 0,3 auf 0,35

-          Überschreitung der Traufhöhe von max. 6,00 m auf ca. 9,17 m

-          Unklare Erschließung (Wasser, Kanal)

-          Unzulässiger Dachform und Dachneigung (Pultdach mit 8° statt Satteldach mit 21° - 30°)

-          Stellplatznachweis nicht über eine gemeinsame Zufahrt, siehe gemeindliche Stellplatzsatzung

-          Durch die ungünstige Anordnung der Stellplätze wird öffentlicher Parkraum entlang der Birkenstraße vernichtet.

-          Komplette Errichtung außerhalb der Baugrenzen mit 3 Geschossen. Das Vorhaben für sich nicht in die Umgebungsbebauung ein.

-          6 WE auf dem Vorhabensgrundstück (4 WE des Bestandsgebäudes noch nicht genehmigt)