Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Gesamtvorhaben wird insbesondere aus folgenden Gründen nicht erteilt:
- Überschreitung der GRZ von 0,3 auf 0,35
- Überschreitung der Traufhöhe von max. 6,00 m auf ca. 9,17 m
- Unklare Erschließung (Wasser, Kanal)
- Unzulässiger Dachform und Dachneigung (Pultdach mit 8° statt Satteldach mit 21° - 30°)
- Stellplatznachweis nicht über eine gemeinsame Zufahrt, siehe gemeindliche Stellplatzsatzung
- Durch die ungünstige Anordnung der Stellplätze wird öffentlicher Parkraum entlang der Birkenstraße vernichtet.
- Komplette Errichtung außerhalb der Baugrenzen mit 3 Geschossen. Das Vorhaben für sich nicht in die Umgebungsbebauung ein.
- 6 WE auf dem Vorhabensgrundstück (4 WE des Bestandsgebäudes noch nicht genehmigt)