Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Gremium nimmt den Antrag zur Kenntnis und befürwortet diesen befristet für den Zeitraum 1. April bis 31. Oktober 2023 unter folgenden Auflagen:

       Pflanztröge müssen einen Mindestabstand von 30 cm zum Fahrbahnrand haben

       Bestuhlung muss aufgrund der Gefahr für sitzende Gäste einen Abstand von min. 50 cm zum Fahrbahnrand haben

       Es ist ein Gehweg mit einer Mindestbreite von 1,50 m von jeglichen Hindernissen (Stühle, Tische, Schirmständer, Pflanztröge, etc.) freizuhalten um ein Durchkommen für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwägen, etc. zu ermöglichen. Dieser Durchgang muss dauerhaft und uneingeschränkt vorgehalten werden. Die Bestuhlung darf demnach nicht dazu führen, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen.