Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschluss:

 

Der mit Schreiben 03.09.2018 mitgeteilten Einschätzung  des Landratsamtes Bamberg zur satzungsgemäßen Anordnung der Stellplätze wird widersprochen. Die aus § 4 Abs. 2 der gemeindlichen Stellplatzsatzung entstehenden Forderung, Stellplatze und Garagen von den öffentlichen Verkehrsflächen aus, auf möglichst kurzem Weg verkehrssicher zu erreichen, ist durch die vorgelegte Planung nicht erfüllt. Im südlichen Bereich des Grundstückes ist neben der Anordnung der Stellplatze Nr. 1 - Nr. 9 auch die Anordnung der Stellplätze Nr. 10 - Nr. 12, mit deutlich kürzerem Anfahrtsweg, möglich.

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird nicht erteilt.