Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderliche Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen wird befürwortet. Über die Zulässigkeit zu Abweichungen von den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung im Hinblick auf die Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt Bamberg als Untere Bauaufsichtsbehörde.