Beschluss:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Memmelsdorf fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Änderung
des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Bereich des
verbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung (BBP/GOP)
„Feuerwehrgerätehaus Memmelsdorf“.
Der räumliche
Änderungsgeltungsbereich liegt in der Gemarkung (Gmkg.) Memmelsdorf, wird
im Norden durch
das Grundstück mit der Flur - Nummer (Fl.-Nr.) 399/21 (Flächen des
Straßenbegleitgrüns mit Gehölzbeständen),
im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 183/22
(Privatgrundstück mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Gartenfläche), 183/41 (Grünfläche
mit Trafostation, Gehölzbeständen), 71/33 (Gehweg), 71/32, 183/56
(Hauptstraße),
im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr.
399/10 (Bahnhofstraße), 399/13 (gewerblich genutztes, bebautes Grundstück),
183/36 (Kleingärten, Grünfläche mit Gehölzbeständen), 183/7 (Leitenbach), sowie
im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 399/22, 183/63 (beide Hauptstraße),
183/65, 183/42 und 183/69 (alle Flächen des Straßenbegleitgrüns mit
Gehölzbeständen)
begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke
voll- oder teilflächig (TF):
Fl.-Nr. 71/33 (TF),
173/2, 175/2, 183/7 (TF), 183/28, 183/36 (TF),
183/41 (TF), 183/51, 183/52, 183/62, 183/63
(TF), 183/66, 183/67, 183/68, 399/21 (TF) und 399/23.
Die im bisher wirksamen FNP/LSP dargestellten
Grün-, Wasser- und Verkehrsflächen sind im Zuge der Änderung in Flächen für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 a
BauGB, in sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen gemäß § 5
Abs. 2 Nr. 3 BauGB, in öffentliche Grünflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB und
in Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB zu
ändern.
Die Änderung des FNP-/LSP hat im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gemeinsam mit dem BBP/GOP „Feuerwehrgerätehaus Memmelsdorf“ zu erfolgen. Durchzuführen ist das durch das BauGB vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen bzw. mit der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bzw. gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.