Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Über die Zulässigkeit zu Abweichungen von den Bestimmungen der GaStellV im Hinblick auf die Länge der Zufahrt entscheidet das Landratsamt Bamberg als Untere Bauaufsichtsbehörde.

Folgende Mindestabstände zur Straße sind einzuhalten:

-     Stützen mind. 1,00m

-          Dachvorsprung mind. 0,50m

-          Die Wandflächen dürfen (auch nachträglich) nicht verkleidet werden.