Beschluss:
Der Gemeinderat
Memmelsdorf beschließt die
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über das
Bestattungswesen der Gemeinde Memmelsdorf
vom
Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Memmelsdorf
folgende
Änderungssatzung:
Die Satzung für das Bestattungswesen der Gemeinde Memmelsdorf vom
07.11.1986 i. d. F. vom 01.12.2017 wird wie folgt
geändert:
§ 1
Es wird folgender
neuer Paragraph eingefügt:
§
25 a
Verbot
von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind und hierfür ein Nachweis gemäß Art. 9a Abs. 2 BestG in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt wird. Die Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt. Eines Nachweises gemäß Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Letztveräußerer glaubhaft macht, dass die Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein oder deren Rohmaterial vor dem 1. September 2016 in das Bundesgebiet eingeführt wurden.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Memmelsdorf, den
Gemeinde Memmelsdorf
Gerd Schneider
Erster Bürgermeister