Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Memmelsdorf beschließt die

 

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über das Bestattungswesen der Gemeinde Memmelsdorf

vom

 

Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Memmelsdorf folgende

 

Änderungssatzung:

 

Die Satzung für das Bestattungswesen der Gemeinde Memmelsdorf vom 07.11.1986 i. d. F. vom 01.12.2017 wird wie folgt geändert:

 

§ 1

 

 

Es wird folgender neuer Paragraph eingefügt:

 

§ 25 a

Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

 

Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind und hierfür ein Nachweis gemäß Art. 9a Abs. 2 BestG in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt wird. Die Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt. Eines Nachweises gemäß Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Letztveräußerer glaubhaft macht, dass die Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein oder deren Rohmaterial vor dem 1. September 2016 in das Bundesgebiet eingeführt wurden.

 

§ 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

Memmelsdorf, den

Gemeinde Memmelsdorf

 

 

 

Gerd Schneider

Erster Bürgermeister