Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
die vorstehenden Maßnahmen als Jahresantrag 2023 zur Städtebauförderung
anzumelden.
Die angemeldeten Maßnahmen sind in der Haushaltsplanung entsprechend vorzusehen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
die vorstehenden Maßnahmen als Jahresantrag 2023 zur Städtebauförderung
anzumelden.
Die angemeldeten Maßnahmen sind in der Haushaltsplanung entsprechend vorzusehen.