Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat Memmelsdorf erklärt sein Einverständnis zur Zusammenfassung des
Erbbaurechtes an den Grundstücken Fl.Nr. 356/4 (Sportheim) und Fl.Nr. 356/7 (Umkleidebereich)
zugunsten des SV Memmelsdorf.
2.
Der
Gemeinderat Memmelsdorf stimmt der Bestellung je eines Erbbaurechtes auf das
Grundstück Fl.Nr. 356/XX (Winterrasenspielfeld) und Fl.Nr. 357/XX (Vogtplatz) zugunsten
des SV Memmelsdorf zu.
3.
Der
erste Bürgermeister Gerd Schneider wird ermächtigt, alle erforderlichen
Erklärungen zur Bestellung des Erbbaurechtes, bzw. dem Nachtrag zum
Erbbaurechtsvertrages, sowie alle notwendigen Erklärungen zum Grundbuchvollzug
abzugeben.