Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1

Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat Memmelsdorf erklärt sein Einverständnis zur Zusammenfassung des Erbbaurechtes an den Grundstücken Fl.Nr. 356/4 (Sportheim) und Fl.Nr. 356/7 (Umkleidebereich) zugunsten des SV Memmelsdorf.

2.    Der Gemeinderat Memmelsdorf stimmt der Bestellung je eines Erbbaurechtes auf das Grundstück Fl.Nr. 356/XX (Winterrasenspielfeld) und Fl.Nr. 357/XX (Vogtplatz) zugunsten des SV Memmelsdorf zu.

3.    Der erste Bürgermeister Gerd Schneider wird ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Bestellung des Erbbaurechtes, bzw. dem Nachtrag zum Erbbaurechtsvertrages, sowie alle notwendigen Erklärungen zum Grundbuchvollzug abzugeben.