Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Memmelsdorf fasst aufgrund der Änderung / Erweiterung des
Geltungsbereiches und der Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes
folgenden Änderungsbeschluss zum
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans vom 27.04.2022:
Die bisherige
Bezeichnung
Bebauungs- und
Grünordnungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Drosendorf Nord-Ost“
wird in
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Solarpark an der Bundesautobahn A 70 I“
geändert.
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans wird um die Grundstücke
der Gmkg. Drosendorf mit den Flur-Nrn. 393 und 402 erweitert und umfasst 6
Teilflächen:
Teilfläche 1 wird begrenzt
im Norden durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf
mit der Flur-Nr. 394,
im Osten durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Flur-Nr. 399,
im Süden durch die Grundstücke der Gmkg.
Drosendorf mit den Flur-Nrn. 385 und 392,
im Westen durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf
mit der Flur-Nr. 391
und beinhaltet das
Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 393
Teilfläche 2 wird begrenzt
im Norden durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf
mit der Flur-Nr. 403,
im Osten durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Flur-Nr. 403,
im Süden durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Flur-Nr. 440/2,
im Westen durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf
mit der Flur-Nr. 166
und beinhaltet das
Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 402
Teilfläche 3 wird begrenzt
im Norden durch
das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 408,
im Osten durch
das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 410,
im Süden durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Flur-Nr. 440/2,
im Westen durch die Grundstücke der Gmkg.
Drosendorf mit den Flur-Nrn. 166 und 403
und beinhaltet die
Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Flur-Nrn. 404, 405, 406 und 407
Teilfläche 4 wird begrenzt
im Norden durch
das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 432,
im Osten durch
die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Flur-Nrn. 367/39, 412 und 414,
im Süden durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Flur-Nr. 440/2,
im Westen durch
das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 410
und beinhaltet die
Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Flur-Nrn. 411 und 413
Teilfläche 5 wird begrenzt
im Nordwesten durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 432,
im Nordosten durch
das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 435,
im Südosten durch
das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 440/1,
im Westen durch
das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 419
und beinhaltet die
Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Flur-Nrn. 436, 437, 438 und 439
Teilfläche 6 wird begrenzt
im Nordosten durch
das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 433,
im Südosten durch
das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 440/1,
im Südwesten durch
das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 435,
im Nordwesten durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nrn. 432
und beinhaltet die
Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Flur-Nrn. 434/1 und 434/2
Es ist geplant, das
Gebiet als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auszuweisen.