Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Memmelsdorf fasst aufgrund der Änderung / Erweiterung des Geltungsbereiches und der Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes folgenden Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans vom 27.04.2022:

 

Die bisherige Bezeichnung

 

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Drosendorf Nord-Ost“

wird in

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Solarpark an der Bundesautobahn A 70 I“

 

geändert.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans wird um die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Flur-Nrn. 393 und 402 erweitert und umfasst 6 Teilflächen:

 

Teilfläche 1 wird begrenzt

im Norden       durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 394,

im Osten         durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 399,

im Süden         durch die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Flur-Nrn. 385 und 392,

im Westen       durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 391

und beinhaltet das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 393

 

Teilfläche 2 wird begrenzt

im Norden       durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 403,

im Osten         durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 403,

im Süden         durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 440/2,

im Westen       durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 166

und beinhaltet das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 402

 

Teilfläche 3 wird begrenzt

im Norden       durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 408,

im Osten         durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 410,

im Süden         durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 440/2,

im Westen       durch die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Flur-Nrn. 166 und 403

und beinhaltet die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Flur-Nrn. 404, 405, 406 und 407

 

Teilfläche 4 wird begrenzt

im Norden       durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 432,

im Osten         durch die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Flur-Nrn. 367/39, 412 und 414,

im Süden         durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 440/2,

im Westen       durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 410

und beinhaltet die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Flur-Nrn. 411 und 413

 

Teilfläche 5 wird begrenzt

im Nordwesten    durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 432,

im Nordosten       durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 435,

im Südosten        durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 440/1,

im Westen           durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 419

und beinhaltet die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Flur-Nrn. 436, 437, 438 und 439

 

Teilfläche 6 wird begrenzt

im Nordosten       durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 433,

im Südosten        durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 440/1,

im Südwesten     durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nr. 435,

im Nordwesten    durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Flur-Nrn. 432

und beinhaltet die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Flur-Nrn. 434/1 und 434/2

 

Es ist geplant, das Gebiet als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auszuweisen.