Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Memmelsdorf fasst gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung
des Bebauungs- und Grünordnungsplans (BBP/GOP) mit der Bezeichnung
„Solarpark an der Bundesautobahn A 70 II“.
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans umfasst 3 Teilflächen:
Teilfläche 1
wird begrenzt:
Im Norden durch das Grundstück der Gemarkung
Drosendorf mit der Fl.Nr. 385
Im Osten durch das Grundstück der Gemarkung
Drosendorf mit der Fl.Nr. 381
Im Süden durch das Grundstück der Gemarkung
Drosendorf mit der Fl.Nr. 379
Im Westen durch das Grundstück der Gemarkung
Drosendorf mit der Fl.Nr. 383
Und beinhaltet das
Grundstück der Gemarkung Drosendorf mit der Fl.Nr. 382
Teilfläche 2
wird begrenzt:
Im Norden durch die Grundstücke der Gemarkung
Drosendorf mit den Fl.Nrn. 379, 377
Im Osten durch das Grundstück der Gemarkung
Drosendorf mit der Fl.Nr. 378
Im Süden durch das Grundstück der Gemarkung
Drosendorf mit der Fl.Nr. 386
Im Westen durch die Grundstücke der Gemarkung
Drosendorf mit den Fl.Nrn. 374, 375
Und beinhaltet das
Grundstück der Gemarkung Drosendorf mit der Fl.Nr. 376
Teilfläche 3
wird begrenzt:
Im Norden durch die Grundstücke der Gemarkung
Drosendorf mit den Fl.Nrn. 432, 419
Im Osten durch das Grundstück der Gemarkung
Drosendorf mit der Fl.Nr. 419
Im Süden durch das Grundstück der Gemarkung
Drosendorf mit der Fl.Nr. 416
Im Westen durch das Grundstück der Gemarkung
Drosendorf mit der Fl.Nr. 414
Und beinhaltet die
Grundstücke der Gemarkung Drosendorf mit den Fl.Nrn. 417, 418
Es ist geplant, das
Gebiet als „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik“ auszuweisen.
Unter der
Planungshoheit der Gemeinde Memmelsdorf wird die Bauleitplanung im Auftrag der
NaturStromProjekte GmbH mit einem von der Gemeinde Memmelsdorf genehmigten
Planungsbüro ausgearbeitet.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Planvorentwurf dem Gemeinderat zur Beratung und Billigung
vorzulegen.