Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Memmelsdorf
fasst gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung
„6. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost I“ mit 2. Änderung Bebauungs- und
Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Ost II“.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung
(Gmkg.) Memmelsdorf. Der räumliche Geltungsbereich wird
im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 193
(Einkaufsmarkt mit Stellplatzflächen, Fahr-
gassen),
im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr.
194/1 („Josef - Fösel - Straße“),
im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr.
194/1 („Josef - Fösel - Straße“) sowie
im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr.
196 (Einkaufsmarkt, mit Stellplatzanlage)
begrenzt und beinhaltet voll- bzw. teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 193 (TF), 193/1, 195 und 196 (TF) (alle Gmkg. Memmelsdorf). Die Geltungsbereichsflächen sind als Gewerbegebiet (§ 8 Abs. 1 - 3 Nr. 2 und 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO)), als eingeschränktes Gewerbegebiet (§ 8 Abs. 1 und 2 BauNVO) und als Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel mit der Zweckbestimmung Lebensmittel“ (§ 11 BauNVO)) zu entwickeln. Durchzuführen ist das Bauleitplanverfahren gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Von der hierbei gebotenen Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichten zu können, ist kein Gebrauch zu machen.