Beschluss:
Die verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Bamberg vom 16.05.2022 über das beidseitige absolute Haltverbot soll wieder in Kraft gesetzt werden.
Beschluss:
Die verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Bamberg vom 16.05.2022 über das beidseitige absolute Haltverbot soll wieder in Kraft gesetzt werden.