Beschluss: mehrere Beschlüsse

Beschluss 1:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 19  Nein 0 

 

 

Beschluss 2 (zur Stellungnahme der Regierung von Oberfranken):

 

Gestalterische Festsetzungen

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Wie auch von der Regierung von Oberfranken festgestellt, entstanden in Laubend in den letzten Jahren bereits von Satteldächern abweichende neuzeitliche Gebäude, die z. B. ein flachgeneigtes Pultdach aufweisen. Bei den zuletzt erstellten Bebauungsplänen im Gemeindegebiet (z. B: Meedensdorf-Ost") wurde ebenfalls auf eine Einschränkung von Dachformen verzichtet. Das soll nach Ansicht des Gemeinderates auch beim vorliegenden - mit nur 2 Baurechten versehenen Plangebiet - erfolgen, zumal auch ökologisch gesehen durch ein mögliches Flachdach einige maßgebliche Vorteile beispielsweise gegenüber Satteldächern entstehen würden.

 

Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen

Die Gemeinde Memmelsdorf hat sich im Rahmen ihrer Planungshoheit für die Festschreibung der genannten Maßnahmen entschlossen, zumal laut § 1 BauGB, Abs. 6 f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu berücksichtigen sind. Ferner können gem. § 9 Abs. 1 Nr. 23 b) aus städtebaulichen Gründen "Gebiete, in denen bei der Errichtung von Gebäuden … bauliche oder sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen", festgesetzt werden.

Der Satz zu "harmonisch abgestimmten Dachaufbauten" wird im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung aus den Festsetzungen herausgenommen. Mögliche gestalterische Aspekte treten gegenüber den dringenderen genannten o.a. Aspekten zum Klimaschutz zurück.

 

Der Gemeinderat Memmelsdorf hat außerdem die Erstellung eines Energienutzungsplanes beschlossen, welcher den energetischen Leitfaden für die energiepolitische Zukunftsgestaltung der Gemeinde darstellt. Hierbei werden der aktuelle Energieverbrauch ermittelt, sowie Potenziale zur eigenen Energieerzeugung durch erneuerbare Energien detailliert aufgezeigt. Zudem werden Potenziale, die durch Energieeinsparung und Effizienzsteigerung entstehen, dargestellt. Abschließend wird ein Maßnahmenkatalog mit konkreten Handlungsvorschlägen für eine zukunftsorientierte Energieversorgung erarbeitet und die Möglichkeiten und Vorteile einer nachhaltigen Energieerzeugung für Memmelsdorf dargestellt. Im Rahmen dieses Energienutzungsplanes fallen der Einrichtung der im Bebauungsplan genannten festgesetzten Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen ein besonderes Gewicht zu.

 

Vorstehende Ausführungen zum BauGB sowie zum Energienutzungsplan Memmelsdorf werden im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung in die Begründung übernommen.

 

Berichtigung FNP + Vorlage

Die Berichtigung des FNPs wird zeitgleich mit den abschließenden Planfassungen nach Fassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt. Die Unterlagen werden wie erbeten der Regierung und dem AfDBV übermittelt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 19  Nein 0 

 

 

Beschluss 3 (zur Stellungnahme des Landratsamts Bamberg, Abt. Naturschutz):

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ausgehend von den schmalen Baufeldern und der östlich anschließenden Freileitung sowie landwirtschaftlich genutzten Flur wird auf eine detaillierte planzeichnerische Darstellung von Eingrünung im Bebauungsplan verzichtet. Durch ein allgemeines Begrünungsgebot entlang des zukünftigen Ortsrandes wird jedoch eine harmonischer Übergang zur freien Landschaft gewährleistet.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 19  Nein 0 

 

 

Beschluss 4 (zur Stellungnahme des Landratsamts Bamberg, Abt. Immissionsschutz):

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Beim landwirtschaftlichen Betrieb wurde die Viehhaltung zwar mittlerweile aufgegeben, der Betrieb genießt aber natürlich noch Bestandsschutz. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde am Verfahren beteiligt, die Behandlung folgt an entsprechender Stelle.

 

In der abgegebenen Stellungnahme wurde auf eine nahezu vorliegende Einhaltung der Abstände verwiesen sowie darauf hingewiesen, dass keinerlei schädliche Umwelteinflüsse mehr zu erwarten sind.

 

Dennoch wird der bereits in den Planunterlagen stehende Hinweis zur Duldung möglicher landwirtschaftlicher Emissionen im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung noch hinsichtlich der Bezeichnung "Betrieben" ergänzt.

 

Die Stromleitungen sind inkl. den zu beachtenden Schutzstreifen Planungsbestandteil.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 19  Nein 0 

 

 

Beschluss 5 (zur Stellungnahme des Landratsamts Bamberg, Abt. Wasserrecht):

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Auflagen bezüglich zu beachtender Metalldach-Ausführungen ist bereits Bestandteil der Verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes (B 1.3).

 

Einstimmig beschlossen

Ja 19  Nein 0 

 

 

Beschluss 6 (zur Stellungnahme des Landratsamts Bamberg, Abt. Verkehrswesen + Kreiseigener Tiefbau + Sonstige):

 

Der Gemeinderat nimmt die übrigen Ausführungen zur Kenntnis.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 19  Nein 0 

 

 

Beschluss 7 (zur Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten, Bamberg):

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der bereits in den Planunterlagen stehende Hinweis zur Duldung möglicher landwirtschaftlicher Emissionen wird im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung noch hinsichtlich der Bezeichnung "Betrieben" ergänzt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 19  Nein 0 

 

 

Beschluss 8 (zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg):

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die mitgeteilten unterirdischen Leitungen verlaufen im südlichen Bereich des Plangebietes auf öffentlichem Grund und werden entsprechend beachtet. Abstimmungen mit der Bayernwerk Netz GmbH erfolgen rechtzeitig im Rahmen der anstehenden Tiefbaumaßnahmen.

 

Der nördliche Leitungsverlauf inkl. der Anpassung des Schutzstreifens wird im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung entsprechend angepasst, die Auflagen zu den Schutzstreifen werden zusammen mit dem Merkblatt ebenfalls im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung in die Planunterlagen übernommen und zudem an die Bauherren weitergeleitet.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 18  Nein 0 

 

/ GR Tkaczuk nicht anwesend /

 

 

Beschluss 9 (zur Stellungnahme der Deutschen Telekom AG, T-Com, Bamberg):

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Ausführungen zum Ausbau des Telekommunikationsnetzes und zur Koordinierung werden im Rahmen möglicher Tiefbaumaßnahmen berücksichtigt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 18  Nein 0 

 

/ GR Tkaczuk nicht anwesend /

 

 

Beschluss 10 (zur Stellungnahme der Deutschen Bahn AG DB Immobilien Region Süd, München:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die 110kV-Freileitung inkl. der zu beachtenden Schutzabstände sind Planungsbestandteil, befinden sich jedoch außerhalb des Geltungsbereiches. Das Merkblatt über die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften wird an die Bauherren weitergeleitet.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 18  Nein 0 

 

/ GR Tkaczuk nicht anwesend /