Sitzung: 27.04.2022 GR/004/2022
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Beschluss 1:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.
Einstimmig
beschlossen
Ja
19 Nein 0
Beschluss 2 (zur
Stellungnahme der Regierung von Oberfranken):
Gestalterische Festsetzungen
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Wie auch von der
Regierung von Oberfranken festgestellt, entstanden in Laubend in den letzten
Jahren bereits von Satteldächern abweichende neuzeitliche Gebäude, die z. B.
ein flachgeneigtes Pultdach aufweisen. Bei den zuletzt erstellten
Bebauungsplänen im Gemeindegebiet (z. B: Meedensdorf-Ost") wurde ebenfalls
auf eine Einschränkung von Dachformen verzichtet. Das soll nach Ansicht des
Gemeinderates auch beim vorliegenden - mit nur 2 Baurechten versehenen
Plangebiet - erfolgen, zumal auch ökologisch gesehen durch ein mögliches
Flachdach einige maßgebliche Vorteile beispielsweise gegenüber Satteldächern
entstehen würden.
Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen
Die Gemeinde Memmelsdorf hat sich im Rahmen ihrer Planungshoheit für die
Festschreibung der genannten Maßnahmen entschlossen, zumal laut § 1 BauGB, Abs.
6 f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente
Nutzung von Energie zu berücksichtigen sind. Ferner können gem. § 9 Abs. 1 Nr.
23 b) aus städtebaulichen Gründen "Gebiete, in denen bei der Errichtung
von Gebäuden … bauliche oder sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung,
Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien
oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen", festgesetzt werden.
Der Satz zu "harmonisch abgestimmten Dachaufbauten" wird im
Rahmen einer redaktionellen Klarstellung aus den Festsetzungen herausgenommen.
Mögliche gestalterische Aspekte treten gegenüber den dringenderen genannten
o.a. Aspekten zum Klimaschutz zurück.
Der Gemeinderat Memmelsdorf hat außerdem die Erstellung eines
Energienutzungsplanes beschlossen, welcher den energetischen Leitfaden für die
energiepolitische Zukunftsgestaltung der Gemeinde darstellt. Hierbei werden der
aktuelle Energieverbrauch ermittelt, sowie Potenziale zur eigenen
Energieerzeugung durch erneuerbare Energien detailliert aufgezeigt. Zudem
werden Potenziale, die durch Energieeinsparung und Effizienzsteigerung
entstehen, dargestellt. Abschließend wird ein Maßnahmenkatalog mit konkreten
Handlungsvorschlägen für eine zukunftsorientierte Energieversorgung erarbeitet
und die Möglichkeiten und Vorteile einer nachhaltigen Energieerzeugung für
Memmelsdorf dargestellt. Im Rahmen dieses Energienutzungsplanes fallen der
Einrichtung der im Bebauungsplan genannten festgesetzten Sonnenkollektoren und
Photovoltaikanlagen ein besonderes Gewicht zu.
Vorstehende Ausführungen zum BauGB sowie zum Energienutzungsplan
Memmelsdorf werden im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung in die Begründung
übernommen.
Berichtigung FNP + Vorlage
Die Berichtigung des FNPs wird zeitgleich mit den abschließenden
Planfassungen nach Fassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt. Die Unterlagen
werden wie erbeten der Regierung und dem AfDBV übermittelt.
Einstimmig
beschlossen
Ja
19 Nein 0
Beschluss 3 (zur
Stellungnahme des Landratsamts Bamberg, Abt. Naturschutz):
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ausgehend von den
schmalen Baufeldern und der östlich anschließenden Freileitung sowie landwirtschaftlich
genutzten Flur wird auf eine detaillierte planzeichnerische Darstellung von
Eingrünung im Bebauungsplan verzichtet. Durch ein allgemeines Begrünungsgebot
entlang des zukünftigen Ortsrandes wird jedoch eine harmonischer Übergang zur
freien Landschaft gewährleistet.
Einstimmig
beschlossen
Ja
19 Nein 0
Beschluss 4 (zur
Stellungnahme des Landratsamts Bamberg, Abt. Immissionsschutz):
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Beim
landwirtschaftlichen Betrieb wurde die Viehhaltung zwar mittlerweile
aufgegeben, der Betrieb genießt aber natürlich noch Bestandsschutz. Das Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde am Verfahren beteiligt, die
Behandlung folgt an entsprechender Stelle.
In der abgegebenen Stellungnahme wurde auf eine nahezu vorliegende
Einhaltung der Abstände verwiesen sowie darauf hingewiesen, dass keinerlei
schädliche Umwelteinflüsse mehr zu erwarten sind.
Dennoch wird der bereits in den Planunterlagen stehende Hinweis zur
Duldung möglicher landwirtschaftlicher Emissionen im Rahmen einer
redaktionellen Klarstellung noch hinsichtlich der Bezeichnung
"Betrieben" ergänzt.
Die Stromleitungen sind inkl. den zu beachtenden Schutzstreifen
Planungsbestandteil.
Einstimmig
beschlossen
Ja
19 Nein 0
Beschluss 5 (zur
Stellungnahme des Landratsamts Bamberg, Abt. Wasserrecht):
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Auflagen
bezüglich zu beachtender Metalldach-Ausführungen ist bereits Bestandteil der
Verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes (B 1.3).
Einstimmig
beschlossen
Ja
19 Nein 0
Beschluss 6 (zur
Stellungnahme des Landratsamts Bamberg, Abt. Verkehrswesen + Kreiseigener
Tiefbau + Sonstige):
Der Gemeinderat nimmt die übrigen Ausführungen zur Kenntnis.
Einstimmig
beschlossen
Ja
19 Nein 0
Beschluss 7 (zur
Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten, Bamberg):
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der bereits in den
Planunterlagen stehende Hinweis zur Duldung möglicher landwirtschaftlicher
Emissionen wird im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung noch hinsichtlich
der Bezeichnung "Betrieben" ergänzt.
Einstimmig
beschlossen
Ja
19 Nein 0
Beschluss 8 (zur
Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg):
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die mitgeteilten
unterirdischen Leitungen verlaufen im südlichen Bereich des Plangebietes auf
öffentlichem Grund und werden entsprechend beachtet. Abstimmungen mit der
Bayernwerk Netz GmbH erfolgen rechtzeitig im Rahmen der anstehenden Tiefbaumaßnahmen.
Der nördliche Leitungsverlauf inkl. der Anpassung des Schutzstreifens
wird im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung entsprechend angepasst, die
Auflagen zu den Schutzstreifen werden zusammen mit dem Merkblatt ebenfalls im
Rahmen einer redaktionellen Klarstellung in die Planunterlagen übernommen und
zudem an die Bauherren weitergeleitet.
Einstimmig
beschlossen
Ja
18 Nein 0
/ GR Tkaczuk nicht
anwesend /
Beschluss 9 (zur
Stellungnahme der Deutschen Telekom AG, T-Com, Bamberg):
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Ausführungen
zum Ausbau des Telekommunikationsnetzes und zur Koordinierung werden im Rahmen
möglicher Tiefbaumaßnahmen berücksichtigt.
Einstimmig
beschlossen
Ja
18 Nein 0
/ GR Tkaczuk nicht
anwesend /
Beschluss 10 (zur
Stellungnahme der Deutschen Bahn AG DB Immobilien Region Süd, München:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die
110kV-Freileitung inkl. der zu beachtenden Schutzabstände sind
Planungsbestandteil, befinden sich jedoch außerhalb des Geltungsbereiches. Das
Merkblatt über die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften wird an die
Bauherren weitergeleitet.
Einstimmig
beschlossen
Ja
18 Nein 0
/ GR Tkaczuk nicht
anwesend /