Beschluss:
Der Neubau des Faschingswagens des Memmelsdorfer Carneval-Clubs e. V. wird als förderfähige Maßnahme nach der geltenden Investitionsrichtlinie der Gemeinde Memmelsdorf bewertet.
Die Gemeinde Memmelsdorf gewährt zur Maßnahme einen kommunalen Zuschuss von 10 % der förderfähigen anzuerkennenden Kosten.
3. Bgm. Müller persönlich beteiligt