Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Maßnahme „Sanierungsarbeiten der Schießhalle“ der Schützengesellschaft Lichteneiche wird als förderfähige Maßnahme nach der geltenden Investitionsrichtlinie der Gemeinde Memmelsdorf bewertet.

 

Die Gemeinde Memmelsdorf gewährt zur Maßnahme einen kommunalen Zuschuss von 10 % der als förderfähig anzuerkennenden Kosten.