Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben kann in Aussicht gestellt werden sofern die Stellplatzsatzung der Gemeinde Memmelsdorf vollumfänglich eingehalten wird. Hierzu ist insbesondere festzuhalten, dass nach Satzung insgesamt 12 Stellplätze erforderlich sind, gefangene Stellplätze können hierbei nicht angerechnet werden. Zudem ist nach § 4 Abs. 4 der Stellplatzsatzung bei mehr als 4 zusammenhängenden Stellplätzen eine gemeinsame Zu- und Abfahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche herzustellen.

Zur max. Gebäudehöhe wird keine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans in Aussicht gestellt.