Beschluss:
Die Maßnahme „Sanierungsarbeiten der Schießhalle“ der Schützengesellschaft Lichteneiche wird als förderfähige Maßnahme nach der geltenden Investitionsrichtlinie der Gemeinde Memmelsdorf bewertet – soweit die noch offenen Punkte erfüllt werden.
Die Gemeinde Memmelsdorf gewährt zur Maßnahme einen kommunalen Zuschuss von 10 % der als förderfähig anzuerkennenden Kosten.
Der Haupt-, Kultur- und Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag der Schützengesellschaft Lichteneiche zu genehmigen.