Beschluss:
1.
Der Beschluss vom 17.10.2018 zum o.g. TOP
wird aufgehoben.
2.
Der Gemeinderat beschließt die
Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Memmelsdorf vom 08.05.2014,
zuletzt geändert am 20.07.2016, wie folgt zu ändern:
a)
Anpassung
in § 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b zur Klarstellung, was mit „Vorbereitung“ gemeint
ist.
b)
Redaktionell
um die Funktionsstelle des „Geschäftsleiters“ zu erweitern (§ 9 Abs. 3 Nr. 1
Buchst. c GeschO) sowie Anpassung des Satzes durch Einfügen des Wortes „diese“.
c)
Die
Zuständigkeit von Rechtsgeschäften bei Grundstücksangelegenheiten wie folgt in
den einzelnen Paragraphen zu ändern *2):
o Erster Bürgermeister bis 20.000 € (§
13 Abs. 3 GeschO),
o Haupt-, Kultur und Personalausschuss à keine Zuständigkeit (mehr) (§ 9 Abs.
3 Nr. 1 GeschO),
o Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss ab
einem Betrag von über 20.000 € bis 100.000 € (§ 9 Abs. 3 Nr. 2 GeschO),
o Gemeinderat ab einem Betrag von über
100.000 €.
d)
Die
Zuständigkeit bei der Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde wie
folgt in den einzelnen Paragraphen zu ändern *3):
o Erster Bürgermeister bis 20.000 € (§ 13
Abs. 2 Nr. 5 GeschO),
o Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss ab
einem Betrag von über 20.000 € bis 100.000 € (§ 9 Abs. 3 Nr. 2 GeschO),
o Gemeinderat ab einem Betrag von über
100.000 €.
e)
Zu den
Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehört insbesondere auch (§ 13 Abs. 2 Nr. 5
Buchst. g GeschO – neu) die Behandlung und Beantwortung von Stellungnahmen
durch die Gemeinde Memmelsdorf in Bauleitverfahren benachbarter Kommunen,
soweit keine rechtliche - insbesondere baurechtliche - Einwände bestehen.
Ansonsten bleibt die Zuständigkeit beim Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss (§
9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. d GeschO). *4)
f)
Anpassung
des § 25 Abs. 1 GeschO um den Satz 4 „Die weiteren Unterlagen werden den Ratsmitgliedern
soweit gewünscht über den geschützten Login im Ratsinformationssystem (RIS) zur
Verfügung gestellt.“ *5)
g)
Anpassung
des § 35 Abs. 3 Satz 1 GeschO daran, dass die Niederschriften im RIS zur
Verfügung gestellt werden. *5)
Hinweis:
Auf den Vorschlag den § 6 GeschO (dieser entfällt bei der Gemeinde Memmelsdorf)
gänzlich aus der GeschO zu entfernen (wie im Beschluss vom 17.10.2018
vorgeschlagen und beschlossen) wird verzichtet um eine bessere Übersicht über
die Textänderung zur Neufassung zu behalten. Eine Entfernung bleibt rechtlich
unbedeutend.
*2) Bisher:
Bürgermeister bis 10.000 € bei Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften bzw.
bis 20.000 € bei Bewirtschaftung der Haushaltsmittel, HPA ab 20.000 € bis
50.000, der GR ab 50.000 €.
*3) Bisher:
Bürgermeister bis 20.000 € bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, sonst
immer der Gemeinderat.
*4) Bisher:
Zuständig Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss in der Wahrnehmung der
Beteiligungsrechte in der Bauleitplanung anderer Gemeinden.
*5) (Ordnungsvorschrift)
Rechtliche Anpassung zum Einsatz des RIS.