Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
Memmelsdorf fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBPs/ GOPs) mit der Bezeichnung
„Freiflächen-Photovoltaikanlage Drosendorf Nord-Ost“.
Der räumliche Geltungsbereich
des BBPs/GOPs umfasst 3 Teilflächen.
Teilfläche 1 wird
im Norden durch die Grundstücke der Gmkg.
Drosendorf mit den Fl.Nrn. 408, 432 und 412
im Süden durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 440/2,
im Westen durch die Grundstücke der Gmkg.
Drosendorf mit den Fl.Nrn. 166, 403, 409 und 408 sowie
im Osten durch die Grundstücke der Gmkg.
Drosendorf mit den Fl.Nrn. 412, 414, 367/39
begrenzt.
Teilfläche 2 wird
im Norden durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 432
im Süden durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 440/1,
im Westen durch die Grundstücke der Gmkg.
Drosendorf mit den Fl.Nrn. 415/1, 415, 416, 417, 418 und 149 (TF im nördlichen
Bereich) sowie
im Osten durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf
mit der Fl.Nr. 435
begrenzt.
Teilfläche 3 wird
im Norden durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 432
im Süden durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 440/1,
im Westen durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 435
im Osten durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 433
begrenzt.
Der Geltungsbereich des BBPs/GOPs beinhaltet jeweils voll- und teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) der Gemarkung (Gmkg.) Drosendorf:
Teilfläche 1: Fl.Nrn. 407, 406, 405, 404, 410, 411, 413
Teilfläche 2: Fl.Nrn. 419 (TF), 439, 438, 437, 436
Teilfläche 3: Fl.Nrn. 434/1, 434/2
Es ist geplant, das Gebiet als „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaik“ auszuweisen.
Unter der Planungshoheit der Gemeinde Memmelsdorf wird die Bauleitplanung im Auftrag der Südwerk Projektgesellschaft mbH, 96224 Burgkunstadt, mit einem von der Gemeinde Memmelsdorf genehmigten Planungsbüro ausgearbeitet.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planvorentwurf vorbereiten zu lassen und dem Gemeinderat zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja
17 Nein 1
/ GR Tkaczuk nicht
anwesend /