Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Memmelsdorf fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBPs/ GOPs) mit der Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Drosendorf Nord-Ost“.

 

Der räumliche Geltungsbereich des BBPs/GOPs umfasst 3 Teilflächen.

 

Teilfläche 1 wird

im Norden         durch die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Fl.Nrn. 408, 432 und 412

im Süden           durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 440/2,

im Westen         durch die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Fl.Nrn. 166, 403, 409 und 408 sowie

im Osten           durch die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Fl.Nrn. 412, 414, 367/39

begrenzt.

 

Teilfläche 2 wird

im Norden         durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 432

im Süden           durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 440/1,

im Westen         durch die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Fl.Nrn. 415/1, 415, 416, 417, 418 und 149 (TF im nördlichen Bereich) sowie

im Osten           durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 435

begrenzt.

 

Teilfläche 3 wird

im Norden         durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 432

im Süden           durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 440/1,

im Westen         durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 435

im Osten           durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 433

begrenzt.

 

Der Geltungsbereich des BBPs/GOPs beinhaltet jeweils voll- und teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) der Gemarkung (Gmkg.) Drosendorf:

 

Teilfläche 1: Fl.Nrn. 407, 406, 405, 404, 410, 411, 413

Teilfläche 2: Fl.Nrn. 419 (TF), 439, 438, 437, 436

Teilfläche 3: Fl.Nrn. 434/1, 434/2

 

Es ist geplant, das Gebiet als „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaik“ auszuweisen.

 

Unter der Planungshoheit der Gemeinde Memmelsdorf wird die Bauleitplanung im Auftrag der Südwerk Projektgesellschaft mbH, 96224 Burgkunstadt, mit einem von der Gemeinde Memmelsdorf genehmigten Planungsbüro ausgearbeitet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planvorentwurf vorbereiten zu lassen und dem Gemeinderat zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 17  Nein 1 

 

/ GR Tkaczuk nicht anwesend /