Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Memmelsdorf fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans.

 

Der räumliche Änderungsbereich umfasst 3 Teilflächen.

 

Teilfläche 1 wird

im Norden         durch die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Fl.Nrn. 408, 432 und 412

im Süden           durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 440/2,

im Westen         durch die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Fl.Nrn. 166, 403, 409 und 408 sowie

im Osten           durch die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Fl.Nrn. 412, 414, 367/39

begrenzt.

 

Teilfläche 2 wird

im Norden         durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 432

im Süden           durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 440/1,

im Westen         durch die Grundstücke der Gmkg. Drosendorf mit den Fl.Nrn. 415/1, 415, 416, 417, 418 und 149 (TF im nördlichen Bereich) sowie

im Osten           durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 435

begrenzt.

 

Teilfläche 3 wird

im Norden         durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 432

im Süden           durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 440/1,

im Westen         durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 435

im Osten           durch das Grundstück der Gmkg. Drosendorf mit der Fl.Nr. 433

begrenzt.

 

Der Änderungsbereich beinhaltet jeweils voll- und teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) der Gemarkung (Gmkg.) Drosendorf:

 

Teilfläche 1: Fl.Nrn. 407, 406, 405, 404, 410, 411, 413

Teilfläche 2: Fl.Nrn. 419 (TF), 439, 438, 437, 436

Teilfläche 3: Fl.Nrn. 434/1, 434/2

 

Es ist geplant, das Gebiet als „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaik“ auszuweisen.

 

Die 19. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans hat im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Drosendorf Nord-Ost“ zu erfolgen.

 

Durchzuführen ist das durch das BauGB vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Unter der Planungshoheit der Gemeinde Memmelsdorf wird die Bauleitplanung im Auftrag der Südwerk Projektgesellschaft mbH, 96224 Burgkunstadt, mit einem von der Gemeinde Memmelsdorf genehmigten Planungsbüro ausgearbeitet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planvorentwurf vorbereiten zu lassen und dem Gemeinderat zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 16  Nein 2 

 

/ GR Tkaczuk nicht anwesend /