Sitzung: 27.04.2022 GR/004/2022
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
Memmelsdorf fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur 19. Änderung des
Flächennutzungs- und Landschaftsplans.
Der räumliche
Änderungsbereich umfasst 3 Teilflächen.
Teilfläche 1 wird
im Norden durch die Grundstücke der Gmkg.
Drosendorf mit den Fl.Nrn. 408, 432 und 412
im Süden durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 440/2,
im Westen durch die Grundstücke der Gmkg.
Drosendorf mit den Fl.Nrn. 166, 403, 409 und 408 sowie
im Osten durch die Grundstücke der Gmkg.
Drosendorf mit den Fl.Nrn. 412, 414, 367/39
begrenzt.
Teilfläche 2 wird
im Norden durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 432
im Süden durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 440/1,
im Westen durch die Grundstücke der Gmkg.
Drosendorf mit den Fl.Nrn. 415/1, 415, 416, 417, 418 und 149 (TF im nördlichen
Bereich) sowie
im Osten durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 435
begrenzt.
Teilfläche 3 wird
im Norden durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 432
im Süden durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 440/1,
im Westen durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 435
im Osten durch das Grundstück der Gmkg.
Drosendorf mit der Fl.Nr. 433
begrenzt.
Der Änderungsbereich beinhaltet jeweils voll- und teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) der Gemarkung (Gmkg.) Drosendorf:
Teilfläche 1: Fl.Nrn. 407, 406, 405, 404, 410, 411, 413
Teilfläche 2: Fl.Nrn. 419 (TF), 439, 438, 437, 436
Teilfläche 3: Fl.Nrn. 434/1, 434/2
Es ist geplant, das Gebiet als „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaik“ auszuweisen.
Die 19. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans hat im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Drosendorf Nord-Ost“ zu erfolgen.
Durchzuführen ist das durch das BauGB vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
Unter der Planungshoheit der Gemeinde Memmelsdorf wird die Bauleitplanung im Auftrag der Südwerk Projektgesellschaft mbH, 96224 Burgkunstadt, mit einem von der Gemeinde Memmelsdorf genehmigten Planungsbüro ausgearbeitet.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planvorentwurf vorbereiten zu lassen und dem Gemeinderat zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja
16 Nein 2
/ GR Tkaczuk nicht
anwesend /