Sitzung: 02.05.2022 SV/001/2022
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0
Beschluss 1:
H a u s h a l t s s a t z u n g
des Schulverbandes Memmelsdorf, Landkreis Bamberg
für das Haushaltsjahr
2022
Aufgrund Art. 9 Abs. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes i.V. mit Art. 41 ff. KommZG und Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 563.601 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 143.000 € ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht aufgenommen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage:
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr
2022 auf 472.951 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die
Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach
dem Stand vom 01.10.2021 auf 87 Schüler festgesetzt.
Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 5.436,21839 € festgesetzt.
Gemeinde Gundelsheim 10
Schüler 54.362 €
(Vorjahr: 9
Schüler 37.231 €)
Gemeinde Memmelsdorf 77 Schüler 418.589 €
(Vorjahr: 89
Schüler 368.169 €)
Investitionsumlage:
Eine Investitionsumlage wird nicht
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Memmelsdorf, den
Schulverband
Gerd Schneider
Schulverbandsvorsitzender
Einstimmig
beschlossen
Ja
3 Nein 0
Beschluss 2:
Der Finanzplan des Schulverbandes Memmelsdorf wird in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt:
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt
2023 553.530 EUR 47.000 EUR
2024 558.230 EUR 47.000 EUR
2025 563.230 EUR 47.000 EUR
Einstimmig
beschlossen
Ja
3 Nein 0