Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Gremium nimmt den Antrag zur Kenntnis und befürwortet diesen befristet für die Sommer-Saison 2022 unter folgenden Auflagen:

       Pflanztröge müssen einen Mindestabstand von 30 cm, Bestuhlung sollten aufgrund der Gefahr für sitzende Gäste einen noch größeren Abstand zum Fahrbahnrand haben

       Es ist ein Gehweg mit einer Mindestbreite von 1,00 m freizuhalten um ein Durchkommen für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwägen, etc. zu ermöglichen. Dieser Durchgang muss dauerhaft und uneingeschränkt vorgehalten werden. Sollte die Restbreite zwischen der Bestuhlung durchführen, muss für die Fußgänger klar ersichtlich sein, dass ein Durchlaufen der Bestuhlung möglich ist. Die Bestuhlung darf demnach nicht dazu führen, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen!