Beschluss:
Beschluss zur Unterrichtung
der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung gemäß §13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
sowie zur Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
und zur Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat
Memmelsdorf nimmt Kenntnis von der Durchführung der Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß §13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Aufstellung des
Bebauungsplanes "Laubend-Ost - Hoßbergweg" und billigt den
ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 26.01.2022 mit Begründung vom
26.01.2022.
Mit der vorstehend
bezeichneten Planfassung vom 26.01.2022 ist das Beteiligungsverfahren nach § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die Auslegung
ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass
jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur
Niederschrift vorbringen kann. Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis
versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt
bleiben können.
Die Verwaltung und
das Planungsbüro werden beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
Der Planentwurf inkl. Begründung ist auf der
Homepage der Gemeinde Memmelsdorf zur Verfügung zu stellen.