Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß §13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB

sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat Memmelsdorf nimmt Kenntnis von der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Laubend-Ost - Hoßbergweg" und billigt den ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 26.01.2022 mit Begründung vom 26.01.2022.

 

Mit der vorstehend bezeichneten Planfassung vom 26.01.2022 ist das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann. Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Der Planentwurf inkl. Begründung ist auf der Homepage der Gemeinde Memmelsdorf zur Verfügung zu stellen.