Beschluss 1:
Der Gemeinderat
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Nach Ansicht des Gemeinderates ist der
erwähnte "Ensembleschutz für ein einheitliches Ortsbild" in Laubend
nicht zwingend vorhanden. Im zuletzt entstandenen Baugebiet im Südwesten von
Laubend sind in den letzten Jahren bereits von Satteldächern abweichende
neuzeitliche Gebäude entstanden, die z. B. ein flachgeneigtes Pultdach
aufweisen.
Auch ökologisch
gesehen würde durch ein mögliches Flachdach einige maßgebliche Vorteile
gegenüber Satteldächern entstehen.
Bei den zuletzt
erstellten Bebauungsplänen im Gemeindegebiet (z. B: Meedensdorf-Ost")
wurde ebenfalls auf eine Einschränkung von Dachformen verzichtet.
Planänderungen sind
demzufolge nicht veranlasst.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja
18 Nein 2
Beschluss 2:
Der Gemeinderat
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Einfriedungsart wurde in den
Festsetzungen bisher nicht vorgegeben. Stützmauern auf der Grundstücksgrenze
und Sockelmauern sind aber bereits ausgeschlossen. Eine weitere dezidierte
Vorgabe zu Einfriedungen ist nach Ansicht des Gemeinderates nicht erforderlich,
der Vorschlag zur Verwendung einer Heckeneinfriedung mit einheimischen und
Insektenfreundlichen Gehölzen wird aber in die Hinweise der Verbindlichen
Festsetzungen aufgenommen.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja
19 Nein 1
Beschluss 3:
Der Gemeinderat
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Einstimmig
beschlossen
Ja
20 Nein 0