Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen für Baugrenzenüberschreitung, Nichteinhaltung der Baulinie, Höhe des Gebäudes, Geschosszahl, Dachneigung sowie Errichtung eines Nebengebäudes außerhalb der durch Baulinien ausgewiesenen Flächen werden befürwortet.