Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat von Memmelsdorf beschließt, einen Bebauungsplan in Laubend, Gemarkung Merkendorf, gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

 

Der Plan erhält den Namen "Bebauungsplan Laubend-Ost - Hoßbergweg".

 

Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Osten des Gemeindeteiles Laubend, ist im Westen und Süden von der bebauten Ortslage umgeben. Im Norden und im Osten grenzt es an die freie Flur.

 

Folgende Grundstücke der Gemarkung Merkendorf liegen im Geltungsbereich:

 

Flurnummern teilweise:           512, 591, 621 und 625

 

Die Planaufstellung wird durch die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - durchgeführt. Der grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

 

Da die Voraussetzungen des § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - zutreffen, ist die Planaufstellung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB sowie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.