Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen für die Baugrenzenüberschreitung, die Dachneigung sowie die Dacheindeckung werden befürwortet. Die Befreiung von § 4 Abs. 4 der gemeindlichen Stellplatzsatzung bezüglich der gemeinsamen Zu- und Abfahrt wird ebenfalls befürwortet.