Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird bei gleichlautender Planung in Aussicht gestellt. Die erforderlichen Befreiungen für Baugrenzenüberschreitung, Nichteinhaltung der Baulinie, Vollgeschosse, Dachneigung, Dachaufbauten, Dacheindeckung und Kniestock werden befürwortet.