Beschluss:
Die
Gemeinde Memmelsdorf gewährt dem SV 1923 Memmelsdorf e. V. keinen Investitionszuschuss zur Erneuerung der
Flutlichtanlage, sofern eine mehr als 70-%-ige Förderung von Dritten erfolgt.
Beschluss:
Die
Gemeinde Memmelsdorf gewährt dem SV 1923 Memmelsdorf e. V. keinen Investitionszuschuss zur Erneuerung der
Flutlichtanlage, sofern eine mehr als 70-%-ige Förderung von Dritten erfolgt.